Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der BERROU Bahndienste GmbH, Karlsbader Str. 22, 61169 Friedberg (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Auftraggebern über die Erbringung von Bahndienstleistungen und die Gestellung von Fachpersonal. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Die AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung (auch per E-Mail) oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
§ 3 Leistungen
Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass das eingesetzte Personal über die für den Einsatz erforderlichen Qualifikationen und Tauglichkeitsnachweise verfügt. Der Auftragnehmer verfügt über eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 AÜG, erteilt von der Bundesagentur für Arbeit (Agentur für Arbeit Düsseldorf). Soweit Personal im Wege der Arbeitnehmerüberlassung überlassen wird, wird hierüber ein gesonderter schriftlicher Arbeitnehmerüberlassungsvertrag geschlossen.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle für den Einsatz erforderlichen Informationen, Betriebsanweisungen und Zugangsberechtigungen zur Verfügung und gewährleistet die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften am Einsatzort.
§ 5 Vergütung und Zahlung
Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet.
§ 6 Stornierung
Bei Absage eines vereinbarten Einsatzes weniger als 48 Stunden vor Einsatzbeginn ist der Auftragnehmer berechtigt, 8 Stunden je eingeplantem Mitarbeiter zum vereinbarten Stundensatz in Rechnung zu stellen.
§ 7 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
§ 8 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: September 2026